Teilnahmebedingungen
Diese Bedingungen regeln die Anspruchsberechtigung für die Empfehlungsprämie. Bestimmte Modalitäten können vor jeder Vermittlung schriftlich bestätigt werden.
1. Grundsatz der Prämie
Die Empfehlungsprämie wird nur dann fällig, wenn alle folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind: Der Hinweis ist neu, relevant und der Familie zum Zeitpunkt seiner Übermittlung nicht bekannt; er ermöglicht eine tatsächliche Vermittlung zwischen der empfehlenden Person und einer Person, die eine Immobilie verkaufen oder übertragen möchte; er führt zu einer Besichtigung der Immobilie; er führt zu einem definitiv abgeschlossenen Kaufvertrag.
2. Qualität der Empfehlung
Eine Empfehlung gilt nur dann als anspruchsberechtigt, wenn sie konkrete, verwertbare Informationen enthält, die eine Off-Market-Immobiliengelegenheit oder eine noch nicht öffentlich bekannte Gelegenheit identifizieren, und wenn sie eine direkte Kontaktherstellung zwischen den betroffenen Parteien ermöglicht.
3. Rolle der empfehlenden Person
Die empfehlende Person handelt als Informationslieferantin. Sie kann, wenn möglich, die erste Kontaktaufnahme zwischen den betroffenen Parteien erleichtern. Sie handelt weder als Immobilienvermittlerin noch als Bevollmächtigte noch als Maklerin.
4. Kontaktherstellung und Diskretion
Jede Kontaktherstellung erfolgt direkt zwischen den betroffenen Parteien. Es werden keine Schritte ohne vorherige Zustimmung der Parteien unternommen. Die Korrespondenz wird diskret und unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten geführt.
5. Mehrfache Empfehlungen
Bei mehreren Empfehlungen für dieselbe Immobilie hat die erste vollständige Empfehlung Vorrang, die die in diesen Bedingungen definierten Anspruchskriterien erfüllt.
6. Personendaten
Im Rahmen einer Empfehlung übermittelte Daten werden ausschliesslich verwendet für: die Beurteilung der Relevanz des Hinweises; die etwaige Kontaktherstellung zwischen den betroffenen Parteien; die administrative Verfolgung der Prämie. Sie werden weder öffentlich verbreitet noch für externe kommerzielle Zwecke verwendet.
7. Ausschluss der Prämie
Kein Prämienanspruch besteht insbesondere in folgenden Fällen: Der Hinweis war der Familie bereits bekannt; der Hinweis ermöglicht keine tatsächliche Kontaktherstellung; der Hinweis führt nicht zu einer Besichtigung; die Immobilientransaktion wird nicht abgeschlossen; der Hinweis erfüllt nicht die kumulativen Anspruchsvoraussetzungen.
8. Charakter des Programms
HeimBonus ist eine auf privaten Empfehlungen und Mundpropaganda basierende Kontaktvermittlung. Sie stellt weder eine Immobilienmaklerätigkeit noch eine Immobilienvermittlung im herkömmlichen Sinne dar und beinhaltet kein Vertretungsmandat.